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der Vorstand der IFD

personen im vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten als Vorstandsvorsitzendem und drei gleichgestellten Vorstandsmitgliedern.

Der Präsident repräsentiert die IFD nach innen und hält in ihrem Namen Kontakte mit den Leitern anderer internationaler Organisationen, insbesondere des Handwerks. Im Übrigen wird die IFD durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. Der Generalsekretär hat Vertretungsmacht nach § 30 BGB für die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Alle vier Vorstandsmitglieder beaufsichtigen besondere Aufgaben. Es dürfen keine zwei oder mehr Mitglieder vom gleichen Vollmitglied im Vorstand sein.

Die Amtsdauer des Präsidenten und der Vorstandsmitglieder beträgt jeweils drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Kongresses der Wahl. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstands im Amt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich, jedoch nicht öfter als drei Mal (zusammen 12 Jahre). Der Vorstand legt selbst fest, wie die Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder verteilt werden. 

Graeme Millar

Präsident

Walter Bisig

Vorstandsmitglied

Dirk Bollwerk

Vorstandsmitglied

Armands Liede

Vorstandsmitglied

Henrik Mosegaard-Johansen

Vorstandsmitglied

Pascal Civati

Generalsekretär

Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand 

  • führt die Beschlüsse der Generalversammlung durch
  • entscheidet über die Aufnahme von Partnermitgliedern und wissenschaftlichen Mitgliedern
  • entscheidet über die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Vereinen oder Firmen und wirtschaftlich tätigen Firmen
  • kann eigene wirtschaftlich tätige Firmen oder Gesellschaften der IFD mit Genehmigung der Generalversammlung gründen und kontrollieren
  • ist die Vertretung der IFD in anderen Organisationen, Vereinen oder Firmen und wirtschaftlich tätigen Firmen; der Vorstand ist Aufsichtsrat in eigenen Gesellschaften
  • empfiehlt auf Vorschlag des Generalsekretärs die erforderlichen Anpassungen im Haushalt gemäß den Bestimmungen der Finanzordnung
  • entscheidet auf Vorschlag des Generalsekretärs über die Budgets der einzelnen Arbeitsbereiche, die in Summe gemeinsam verantwortet werden
  • vertritt die IFD auf den Tagungen anderer internationaler Organisationen sowie bei Kongressen, Konferenzen und anderen Veranstaltungen
  • kann den Generalsekretär oder gegebenenfalls eine sonstige geeignete Person zu seiner Vertretung bestellen
  • entscheidet über Inhalt und Umfang der Forschungsarbeiten und Studien gemäß dem von der Generalversammlung aufgestellten Tätigkeitsprogramm

Der Vorstand legt selbst fest, wie die Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder verteilt werden. Folgende Aufgabengebiete sind zu besetzen:

  • Marketing
  • Aus- und Weiterbildung
  • Finanzen/Wirtschaft/Statistik
  • Technik

An allen Sitzungen des Vorstandes nehmen ohne Stimmrecht teil:

  • der Vorsitzende der Versammlung der Partnermitglieder
  • der Generalsekretär

Aufgaben des generalsekretärs

Der Generalsekretär sorgt für die Durchführung der Beschlüsse der verschiedenen Gremien der IFD. In der Zeit zwischen den Präsidialsitzungen unterrichtet er den Präsidenten über Fragen von wesentlicher Bedeutung betreffend die Tätigkeiten der IFD und der Arbeit des Generalsekretariats. Er führt die Aufgaben durch, die ihm von der Generalversammlung sowie vom Präsidium in Ausübung derer Funktionen übertragen werden, und berichtet über die Ausführung seiner Aufträge den Gremien, die sie ihm erteilt haben. Er ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Tagungen und Sitzungen der satzungsmäßigen Organe und der Sitzungen und Fachtagungen der Kommissionen und ad-hoc-Arbeitsgruppen mit besonderem Auftrag. Er erledigt in Verbindung mit dem Präsidenten die laufenden Geschäfte der IFD.

In seiner Funktion als Schatzmeister hat der Generalsekretär folgende Aufgaben:

  • er legt dem Präsidium gemäß den Bestimmungen der Finanzordnung einen Entwurf des Jahreshaushalts vor
  • er registriert die Beiträge und sorgt für ihre Erhebung
  • er verwaltet die Mittel der IFD
  • er legt dem Präsidium nach Ende jedes Rechnungsjahres eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben der IFD während des Jahres und die Jahresschlussrechnung vor
  • er erstattet der Generalversammlung auf jeder ordentlichen Tagung einen Finanzbericht über die Lage der IFD während der Zeit seit der letzten ordentlichen Tagung der Generalversammlung

Er übt alle sonstigen Funktionen aus, die ihm durch die Satzung der IFD übertragen sind oder die sich aus der Leitung des Generalsekretariats ergeben. Auf Vorschlag des Generalsekretärs kann die Generalversammlung einen Stellvertretenden Generalsekretär berufen. Auf Vorschlag des Generalsekretärs kann das Präsidium Sekretäre für spezielle Aufgaben berufen (z.B. für Technik, Berufsbildung).

anschrift des generalsekretariats

  • Lohnerhofstrasse 2
  • D-78467 Konstanz
  • Telefon: +41 76 231 42 57
  • e-Mail: info@ifd-roof.com
  • Website: http://www.ifd-roof.com

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