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Kommissionen des IFD

Kommissionen werden von der Generalversammlung eingesetzt und aufgelöst.

Kommissionen des ifb

  • Kommission Allgemeines (Wirtschaft, Soziales, Berufsbildung, Organisation, Finanzen u.ä.),
  • Kommission Steildach und Außenwandbekleidung,
  • Kommission Abdichtungen (Flachdach- und Bauwerksabdichtungen).
  • Kommission „Forschung und Technik“, (WGD – Wissenschaftliche Gesellschaft zur Erforschung von Dachkonstruktionen)

zusammensetzung

Jedes Vollmitglied und jedes sonstige Mitglied kann zu den Tagungen und Sitzungen der Kommissionen Delegierte entsenden. Jedes Vollmitglied hat eine Stimme (Stimmführer); in der Kommission „Forschung und Technik“ hat jedes Wissenschaftliche Mitglied ebenfalls eine Stimme, alle übrigen nehmen nur beratend teil. Beobachter können mit Genehmigung der Kommission zu den Tagungen und Sitzungen der Kommissionen zur Beratung zugelassen werden. Die Kommissionen tagen in der Regel anlässlich jeder ordentlichen Tagung der Generalversammlung (Kongresse).

Kommissionsvorsitzende

Die Wahlen für die Vorsitzenden der Kommissionen finden anlässlich von Generalversammlungen statt. Die Kommissionsvorsitzenden werden von den jeweiligen Kommissionen auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Gleiches gilt für die Stellvertretenden Kommissionsvorsitzenden. Jeder Bewerber für eines der o.g. Ämter, mit Ausnahme der Kommission „Forschung und Technik“, muss ein Amt bei einem Vollmitglied der IFD ausüben, zumindest Delegierter sein. Der Bewerber für den Vorsitz bzw. stellvertretenden Vorsitz in der Kommission „Forschung und Technik“ kann auch Delegierter eines Wissenschaftlichen Mitgliedes sein. Die Vorsitzenden der Kommissionen müssen während ihrer Amtsdauer weiterhin ein Ehren- oder Hauptamt bei einem Vollmitglied der IFD ausüben bzw. der Vorsitzende der Kommission „Forschung und Technik“ muss weiterhin Delegierter eines Wissenschaftlichen Mitgliedes sein. In besonderen Fällen entscheidet die Generalversammlung. Wiederwahlen sind möglich.

Arbeitsgruppen

Die Kommissionen können Arbeitsgruppen jeder Art zur Untersuchung aller in seiner Zuständigkeit liegenden Fragen einsetzen und deren Arbeitsauftrag und Geschäftsordnung festsetzen. Die Arbeitsgruppen wählen ihren Leiter und ggf. einen Stellvertreter.

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